Wir führen Beratungsbesuche nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch, d.h. Sie erbringen Pflegeleistungen – ohne zusätzliche Inanspruchnahme durch Pflegedienste – und beziehen dafür Pflegegeld. Damit verpflichten Sie sich, in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst zu beauftragen, der mit Ihnen ein Beratungsgespräch durchführt.
Häufigkeit der Beratungsgespräche
- bei Pflegegrad 1: halbjährlich
- bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich